Datenschutzinformationen zur Buchung unserer Gästewohnungen
Informationen zum Antrag auf Reservierung einer Gästewohnung nach Art. 13 DSGVO
1.Verantwortlicher:
Wohnungsgenossenschaft "Aufbau" eG Stralsund
vertreten durch den Vorstand Stephan Schmidt-Bandelin und Jan-Volker Strelow
Heinrich-Heine-Ring 94, 18435 Stralsund, info@wga-stralsund.de, Tel.: 03831 3755-0
2. Datenschutzbeauftragter:
Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen,
Nicola Olivier, Tangstedter Landstraße 83, 22415 Hamburg
E-Mail: olivier@vnw.de
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG.
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur für die hier
ausdrücklich genannten Zwecke.
Im Rahmen der Vermietung der Gästewohnung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nach Art.
6 Abs. 1 Buchstabe b) (Durchführung des Gästewohnungsvertrages) und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
(berechtigtes Interesse) zur Erstellung des Antrags auf Buchung der Gästewohnung sowie der
Buchungsbestätigung, Übergabe und Rücknahme der gebuchten Wohnung.
Gemäß Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch
gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten einlegen.
4. Bestehende Datenschutzrechte betroffener Personen
Jede betroffene Person hat die folgenden Datenschutzrechte nach der DSGVO und dem BDSG
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i.V. m. §
19 BDSG
5. Dauer der Speicherung
Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- und Nutzungszweckes gelten einschlägige gesetzliche
Aufbewahrungsfristen. Ihre mit dem Antrag auf Anmietung der Gästewohnung ermittelten Daten werden
grundsätzlich nach 8 Jahren vollständig gelöscht, sofern nicht anderweitige gesetzliche
Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Daten der Rechtsverfolgung dienen.
Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften:
Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird auf
folgende Speicherungsfristen hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen (§§195 ff. BGB). Sofern
kein gerichtlicher Titel gegen die betroffene Person erwirkt wurde, greift die regelmäßige Verjährungsfrist
von drei Jahren.
6. Datenübermittlung an Dritte
IT-Dienstleister; ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
7. Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen diejenigen personenbezogenen Daten
bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und
der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren
Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, einen
Vertrag zu schließen oder diesen durchzuführen.
8. Automatisierte Entscheidungsfindungen, Durchführung eines Profilings
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine
ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO